Zu Beginn Ihres stationären Aufenthalts werden dazu relevante gesundheitliche Einschränkungen und auch bereits vorhandene Ressourcen und Bewältigungsstrategien erhoben. Daraus folgend werden Ihre Ziele für das Heilverfahren besprochen. In Ihrer Vorsorge- (§24 SGB V) oder Rehabilitationsmaßnahme (§41 SGB V) stehen zur Stärkung und Förderung ihrer Gesundheit aktive Gruppentherapien im Vordergrund.
Durch verschiedene Therapieangebote bekommen Sie neue Impulse zur Alltagsbewältigung, schöpfen neue Kraft für sich und die Familie und reaktivieren bereits vorhandene Ressourcen. Durch Eltern-Kind-Interaktionen und auch durch die gemeinsame Zeit am Nachmittag, arbeiten Sie aktiv an der Beziehung zu Ihren Kindern und können diese nachhaltig stärken.
Dabei behandeln und begleiten wir Mütter zusammen mit Ihren Kindern im Alter von 3-12 Jahren.