Zu Beginn Ihres Aufenthalts werden dazu relevante gesundheitliche Einschränkungen und bereits vorhandene Bewältigungsstrategien erhoben. Daraus folgend werden Ziele für das Heilverfahren vereinbart. In Ihrer Vorsorge- (§24 SGB V) oder Rehabilitationsmaßnahme (§41 SGB V) stehen aktive Therapien im Vordergrund.
Durch verschiedene Therapieangebote bekommen Sie neue Impulse zur Alltagsbewältigung, schöpfen neue Kraft für sich und die Familie und reaktivieren bereits vorhandene Kraftquellen. Durch Eltern-Kind-Interaktionen und durch die gemeinsame Zeit am Nachmittag, arbeiten Sie aktiv an der Beziehung zu Ihren Kindern und können diese stärken.
Wir begleiten Mütter zusammen mit Ihren Kindern im Alter von 3-12 Jahren.